Fairer Lohn für faire Arbeit

Bundespolitik

Die SPD hat sich mit ihrer Forderung nach einer Lohnuntergrenze auch für die Zeitarbeitsbranche durchgesetzt. Nach monatelangem Ringen und Verzögerung durch die Union sei der Durchbruch endlich gelungen, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles.

Mindestlöhne sind nicht nur eine Frage der Würde und der sozialen Gerechtigkeit. Sie stärken auch die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Für die Zeitarbeit ist nach monatelangem Druck der SPD nun am Montagabend eine gesonderte Regelung gefunden worden. Für sie wird eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt - faktisch also auch ein gesetzlicher Mindestlohn für diese Branche. "Für die gesamte Branche haben wir damit eine Haltelinie nach unten etabliert", sagte Nahles am Dienstag.

Dies sei ein großer Erfolg für Bundesarbeitsminister Olaf Scholz. Neben der Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit wird es für fünf weitere Branchen Mindestlöhne auf Grundlage des Entsendegesetzes geben: die Entsorgungsbranche, die Pflegedienste, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bergbauspezialdienste und industrielle Großwäschereien.

Mit dieser Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der Etablierung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schafft die SPD für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte faire Arbeitsplatzbedingungen.

Nahles kündigte an, dass die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungsgesetz "noch im Januar abschließend im Bundestag beraten werden" können.

 
 

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